Allgemeine Geschäftsbedingungen

Miet- und Zahlungsvereinbarung für Ferienzwecke/Benutzung des Mietobjektes Privatvermietung Ferienhaus 1+2 "BreegeApart" in Breege auf der Insel Rügen/Ostsee Enrico Gluche, Vischeringstr. 18 in 51067 Köln.

Diese Vereinbarung wird zwischen dem Mieter und dem Vermieter abgeschlossen. Telefonische Auskünfte, Nebenabsprachen und sonstige Zusicherungen sind nur dann Bestandteil der Vereinbarung, wenn sie schriftlich von dem Vermieter bestätigt wurden. Zum Mietobjekt zählen Grundstück mit Terrasse und PKW-Abstellplatz, Ferienhaus samt Haustechnik, Möbel, Einrichtungsgegenstände und sonstiges Inventar. Änderungen am Ferienangebot und Irrtümer durch den Vermieter bleiben nicht ausgeschlossen.

Zustandekommen der Vereinbarung
1. Der Mieter erhält vom Vermieter eine Buchungsbestätigung (per Brief/per Fax/per eMail) nach Erhalt der schriftlichen Buchung durch den Mieter (per Internet/per Brief/per Fax).
2. Durch die Buchungsbestätigung wird die Anerkenntnis dieses Mietvertrages für den Mieter rechtswirksam. Gleichzeitig tätigt der Mieter die Anzahlung auf den Mietpreis mittels Überweisung auf das Bankkonto des Vermieters. Durch all diese Vorgänge hat der Mieter dem Vermieter den Abschluss einer Miet- und Zahlungsvereinbarung für Ferienzwecke verbindlich zugesagt, somit hat er auch die Internetbeschreibung des Ferienangebotes des Vermieters, die zum Zeitpunkt der Buchungsaufgabe gültige Preisliste des Vermieters, sowie die nachfolgenden Zahlungs-, Reservierungsbedingungen und die sonstigen Bedingungen des Vermieters angenommen.
3. Spätestens 30 Tage vor Mietbeginn tätigt der Mieter die Restzahlung auf den Mietpreis mittels Überweisung auf das Bankkonto des Vermieters.
4. Ist der gesamte Mietpreis nicht spätestens 30 Tage vor dem Mietbeginn auf dem Bankkonto des Vermieters eingegangen, besteht für den Mieter kein Leistungsanspruch.

Mietpreise:
Mietpreise, Saisonzeiten und Mietzeiträume sind in der Preisliste beschrieben und verbindlich, die Preisnennung bezieht sich auf jeweils einen Mietzeitraum. Kaution und Kurtaxe gehen extra.

Mietpreiszahlungen:
Parallel zur Buchungsaufgabe zahlt der Mieter eine Anzahlung von mindestens 30 % des vereinbarten Mietpreises mittels Überweisung (innerhalb von 30 Tagen nach erhalt der Buchungbestätigung/Rechnun) auf das Bankkonto des Vermieters ein. Hierbei gilt das Ausstellungsdatum der Buchungsbestätigung. Die Restzahlung auf den vereinbarten Mietpreis zahlt der Mieter spätestens 30 Tage vor Mietbeginn mittels Überweisung auf das Bankkonto des Vermieters ein.

Kaution:
Für Schäden im/am Haus, Garten und Stellflächen, die während des Vermietungszeitraums auftreten, haftet der Mieter in vollem Umfang. Sind Schäden aufgetreten, die der Mieter zu verantworten hat oder fehlen Einrichtungsgegenstände oder sonstiges Inventar, werden die Wiederbeschaffungskosten durch den Vermieter dem Mieter in Rechnung gestellt. Leistungen: Der Mietpreis schließt folgende Leistungen des Vermieters ein:
1. Überlassung des Mietobjektes zur Nutzung während der Mietdauer.
2. Überlassung von Bettwäsche, Hand- und Duschtücher, Geschirrtücher während der Mietdauer zur Nutzung in den Räumen des Ferienhauses.
3. Übernahme der Energiekosten (Wasser, Strom, Heizung) durch den Vermieter.

Belegung des Ferienhauses:
Das Ferienhaus ist für maximal 8 Personen geeignet. Bei ungenehmigter Überbelegung kann der Vermieter die Vereinbarung frist- und entschädigungslos kündigen und den gezahlten Mietpreis einbehalten. Aufsichtspflicht: Der Mieter ist darüber informiert, dass im Ferienhaus Küche, Wohnraum, 1 Schlafzimmer und Bad sich im Erdgeschoss und weitere 3 Schlafzimmer und 1 WC im Obergeschoss (OG) befinden. Das OG ist über eine Treppe zu erreichen. Er hat insbesondere Kinder, Menschen mit Behinderung und die Begleitpersonen auf die entsprechenden Gefahren hinzuweisen. Der Vermieter schließt generell jegliche Haftung aus.

Hausordnung:
Der Mieter hält das Mietobjekt in einem ordentlichen Zustand, insbesondere hält er sich an die Vorgaben der Gemeinde Breege/Juliusruh betreffs der Mülltrennung. Der Mieter kann das zuletzt benutzte Geschirr und den Tages-Abfall am letzten Ferientag stehen lassen und hinterlässt das Haus aufgeräumt. Rauchen ist innerhalb des Ferienhauses untersagt, auf der Terrasse kann bei Benutzung von Aschbechern geraucht werden. Kippen und Asche dürfen nicht auf das Grundstück geworfen werden. Das Mitbringen von Hunden ist von dem Vermieter ausdrücklich zu gestatten. Die ortsüblichen Ruhezeiten sind durch den Mieter und seine Begleitung sowie seinen Gästen einzuhalten. Rücktritt vom Mietvertrag Bei Rücktritt von der Reservierung/Mietvereinbarung bleibt der Anspruch des Vermieters auf den vereinbarten Mietpreis bestehen. Dies gilt auch bei vorzeitigem Auszug. Dabei sind die Gründe des Nichtantritts unerheblich. Dementsprechend weist der Vermieter auf eine Reiserücktrittsversicherung hin. Abschluss einer Reiserücktrittversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft nach Wahl des Mieters. Der Mieter muss eine Hausratversicherung nachweisen können und bestätigt dieses mit der Annahme der Buchung. Dies gilt auch bei vorzeitigem Auszug. Im Falle des Rücktritts des Mieters besteht ein pauschalierter Anspruch des Vermieters an Gebühren (in Prozent vom Gesamt-Mietpreis) bis 365 Tage und länger vor Mietbeginn in Höhe von 30 % des vereinbarten Mietpreises, 180 Tage vor Mietbeginn in Höhe von 60 % des vereinbarten Mietpreises, ab 90 Tage vor Mietbeginn oder bei Nichtantritt in Höhe von 90 % des vereinbarten Mietpreises. Bei Rücktritt fällt eine Bearbeitungsgebühr von 5 % an. Der Vermieter empfiehlt nochmals den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft nach Wahl des Mieters.

Mängel und Schäden am Mietobjekt:
Der Mieter verpflichtet sich, alle Mängel, alle Schäden oder Probleme mit der Energieversorgung dem Betreuungspersonal (ausgewiesen in der Buchungsbestätigung) und bei gravierendem Umfang zusätzlich dem Vermieter umgehend telefonisch zu melden. Dasselbe gilt für den Verlust der Schlüssel, in diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, ohne weitere Rücksprache mit dem Mieter eine neue Schließanlage zu Lasten des Mieters einbauen zu lassen. Der Mieter haftet für von ihm oder Dritten in seiner Verantwortung (z.B. Begleitpersonen, Gäste und Besucher) verursachte Schäden am Mietobjekt oder abhanden gekommenen Einrichtungsgegenstände/Inventar sowie allen weiteren Haftungsansprüchen. Haftung für Schäden des Mieters und Dritter: Der Mieter, seine Begleiter und Besucher und die von ihnen mitgeführten Sachen sind während der Mietdauer durch den Vermieter nicht versichert, auch nicht wenn die Ursache im Zusammenhang mit dem Mietobjekt entstanden ist. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung, egal für welche Schäden. Es haftet der Mieter.

Ankunft und Abreise:
Der Schlüssel für das Ferienhaus wird dem Mieter bei Mietantritt vom Betreuungspersonal übergeben oder im Vorfeld durch den Vermieter zugesandt. Während des Ferienaufenthaltes ist der Mieter für die gesicherte Aufbewahrung des Schlüssels verantwortlich. Der Gast verpflichtet sich, den Schlüssel in jedem Fall beim Auszug aus dem Ferienhaus an das Betreuungspersonal persönlich zurückzugeben oder an den Vermieter umgehend zurück zu senden. Die Übernahme des Mietobjektes durch den Mieter erfolgt direkt vor Ort zum vereinbarten Mietbeginn. Das Mietobjekt kann am Tag des Mietbeginns im Zeitraum von 15-16 Uhr übernommen werden. Im Ferienhaus liegt eine Inventarliste aus. Die Rückgabe des Mietobjektes und gegebenenfalls des Schlüssels muss am vereinbarten Abreisetag zwischen 10 Uhr und 11 Uhr erfolgen. Nach Rücksprache und entsprechender Vereinbarung zwischen Mieter und Betreuungspersonal oder Vermieter kann eine vorzeitige Rückgabe vereinbart werden. Nicht in Anspruch genommene Leistungen: nimmt der Mieter aus vom Vermieter nicht zu vertretenden Gründen oder wegen höherer Gewalt Leistungen nicht in Anspruch oder bemängelt diese, so besteht kein Anspruch des Mieters auf Rückvergütung des Mietpreises, auch nicht anteilig.

Störungen durch den Mieter:
Der Vermieter kann während des Aufenthaltes des Mieters und der Begleitpersonen die Mietvereinbarung ohne Rückvergütung der Miete kündigen, wenn der Mieter, seine Begleitung oder Besucher den Vertrag (Hausfrieden, gemeindliche und gesetzliche Vorschriften, vertragswidriger Gebrauch) trotz (auch mündlicher) Abmahnung nachhaltig stören.

Haftungsausschluss des Vermieters:
Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung, insbesondere im Falle von Leistungsstörungen oder Unmöglichkeit der Leistung. Salvatorische Klausel: Sollte ein Teil dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird hiervon nicht die Wirksamkeit der anderen Teile beeinträchtigt. An die Stelle der unwirksamen Teile treten Vereinbarungen, die dem Sinn des unwirksamen Teiles am ähnlichsten sind.